Ihre Wohnimmobilie fällt unter die Prüfpflicht der Trinkwasserverordnung, wenn die folgenden fünf Punkte alle erfüllt sind:
- Die Immobilie verfügt über drei oder mehr Wohneinheiten
- Es sind Duschmöglichkeiten vorhanden
- Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet
- Es gibt eine zentrale Trinkwassererwärmung
- Die Trinkwasserversorgungsanlage hat mehr als 400 Liter Speichervolumen oder es sind mehr als drei Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und
letzter Entnahmestelle eines Steigstrangs.