Die Trinkwasserverordnung verpflichtet die Betreiber von Großanlagen zur zentralen Trinkwassererwärmung dazu, die Anlagen regelmäßig auf einen möglichen Legionellenbefall zu untersuchen.
Solche Anlagen findet man vor allem in Mehrfamilienhäusern.
Welche dieser Gebäude im Einzelfall unter die Prüfpflicht fallen, wird unter dem Punkt „Ist meine Liegenschaft prüfpflichtig?“ erläutert.
Für den Verantwortlichen kann ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
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