Wenn Ihre Liegenschaft unter die Legionellenprüfpflicht fällt, so gibt es einige Aufgaben zu erledigen, um das Gesetz zu erfüllen:
- Sofern nicht schon geschehen, müssen Sie an vorgegebenen Punkten Probenahmestellen am Trinkwassererwärmer einrichten.
- Bei der Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit müssen Sie spätestens alle drei Jahre die Probenahme und Analyse durch ein akkreditiertes Labor durchführen lassen. Im Rahmen
einer öffentlichen Tätigkeit sogar jährlich.
- Unabhängig vom Befund müssen Sie Ihre Bewohner über das Analyseergebnis informieren.
- Sofern der technische Maßnahmenwert von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 ml Wasser überschritten ist, muss der Befund dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
- Darüber hinaus sind bei positivem Befund weitere Untersuchungen sowie eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen und ggf. entsprechende Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.
- Der Prüfbericht muss für mindesten 10 Jahre archiviert werden.